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211.232 CH-SH

§ 1 Erbschaftsgebührenverordnung - Geltungsbereich

Allgemeine Bestimmungen
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§ 1 Erbschaftsgebührenverordnung · Geltungsbereich

1. Diese Verordnung regelt die Gebühren im Erbschaftswesen, soweit nicht besondere eidgenössische oder kantonale Vorschriften in Gesetzen, Dekreten oder Verordnungen bestehen.

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