Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
211.231 CH-SH

§ 37 Erbschaftsverordnung - Inkrafttreten

Schlussbestimmungen
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (37 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 37 Erbschaftsverordnung · Inkrafttreten

1. Diese Verordnung tritt am 1. Mai 2016 in Kraft.

2. Sie ist im Amtsblatt zu veröffentlichen und in die kantonale Gesetzessammlung aufzunehmen.

← § 36 Erbschaftsverordnung Erbschaftsbehörde

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →