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§ 27 Erbschaftsverordnung - Teilungsvertrag, Darstellung

Teilung
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§ 27 Erbschaftsverordnung · Teilungsvertrag, Darstellung

1. Der Erbteilungsvertrag setzt sich zusammen aus

1. Der Erbenbescheinigung, welche enthalten muss

a) einen Hinweis auf die Zivilstandsdokumente

b) Angaben über Verfügungen von Todes wegen, soweit sie die Erbfolge betreffen, und deren Eröffnung, gegebenenfalls den Hinweis, dass keine Verfügungen von Todes wegen vorliegen

c) die genauen Personalien des Erblassers einschliesslich Wohnsitz und Zeitpunkt seines Todes

d) die genauen Personalien aller gesetzlichen und eingesetzten Erben

e) die Feststellung, dass die aufgeführten Personen die einzigen Erben des Erblassers sind, unter Vorbehalt der Erbschaftsklage bei gesetzlichen Erben beziehungsweise der Erbschaftsklage, Ungültigkeitsklage und Herabsetzungsklage bei eingesetzten Erben

2. dem Vorbericht gemäss § 21, ergänzt mit

a) der Erklärung, wer die Anmeldung zum Grundbucheintrag vornimmt

b) wichtigen Vereinbarungen der Erben

3. dem Inventar, bestehend aus Aktiven und Passiven und der Ermittlung des Reinvermögens

4. der Vermögensausscheidung, d.h. der güterrechtlichen Ausscheidung des ehelichen oder partnerschaftlichen Vermögens nach dem geltenden Güterstand

5. der Teilung

a) nach den Vereinbarungen der Erben

b) gemäss den testamentarischen oder erbvertraglichen Bestimmungen

c) im Sinne der erbrechtlichen Bestimmungen des ZGB

6. der Veranlagung der Erbschaftssteuer

7. der Zuweisung der einzelnen Erbschaftssachen

2. Liegt im Sinne von Art. 84 Abs. 1 EG ZGB kein amtliches Inventar vor, so enthält der Teilungsvertrag die Angaben, die der Behörde bekannt sind.

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Gerichtsentscheide zu dieser Bestimmung (3)

5A_755/2020 (Art. 27 al. 2 LPart)
Registered partners' right to personal relations with children born by artificial insemination under Art. 27(2) LPart and Art. 274a CC; assessment of child's best interest and third-party parental role.
Basis for the claim to personal relations rights after separation of registered partners, forming the main ground for allowing the appeal.
ZK 2019 477 · be (Art. 27 Abs. 2 PartG)
Registered Partner Dissolution: Child Contact Jurisdiction vs. Maintenance Obligation
Cited in the reasoning for confirming the lack of substantive jurisdiction of the lower court regarding personal contact arrangements, although the final order itself does not explicitly rule based on this article, but rather on the nullity of the prior decision.
2017.09.26.zr.1 · bl (Art. 27 Abs. 1 PartG)
Maintenance for Partner Who Reduced Work for Childcare Upheld, Albeit Adjusted
Obliges a partner to assist the other in fulfilling maintenance obligations towards their children.