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211.114 CH-SH

§ 7 Vertrag zwischen dem Kanton Schaffhausen und der Einwohnergemeinde Schaffhausen betreffend die Führung des Zivilstandsamtes für den Kanton Schaffhausen

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§ 7 Vertrag zwischen dem Kanton Schaffhausen und der Einwohnergemeinde Schaffhausen betreffend die Führung des Zivilstandsamtes für den Kanton Schaffhausen

1. Dieser Vertrag gilt bis 31. Dezember 2008.

2. Er verlängert sich stillschweigend um vier Jahre, sofern er von keiner Partei gekündigt wird. Die Kündigungsfrist beträgt ein Jahr.

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