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Art. 18 Gesetz über die Einführung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches

Zuständige Behörden und Verfahren - Verwaltungsbehörden
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Art. 18 Gesetz über die Einführung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches

1. Der Regierungsrat bestimmt das zuständige Departement oder die zuständige Dienststelle für

1. * ZGB Art. 28c: Elektronische Überwachung

1bis. * ZGB Art. 30: Bewilligung der Namensänderungen

2. * ZGB Art. 84-86: Beaufsichtigung der nach ihrer Bestimmung mehreren Gemeinden oder dem Kanton angehörenden Stiftungen; Änderung der Organisation oder des Zweckes einer Stiftung

3. * ZGB Art. 106: Erhebung der Klage auf Ungültigerklärung einer Ehe

4. ZGB Art. 268: Aussprechung der Adoptionen

5. * ZGB Art. 378: Entgegennahme und Prüfung der Beschwerden heimatlicher Vormundschaftsbehörden

6. * ZGB Art. 660a: Bezeichnung der Gebiete mit dauernden Bodenverschiebungen

6bis. * ZGB Art. 669: Anbringung von Grenzzeichen

7. * ...

8. * ZGB Schlusstitel Art. 59 (7e): Bewilligung der Eheschliessung von Ausländern

9. * OR Art. 406c: Bewilligung und Aufsicht betreffend die berufsmässige Ehe- oder Partnerschaftsvermittlung von Personen oder an Personen im Ausland

10. * OR Art. 515: Bewilligung von Lotterie- und Ausspielgeschäften

11. * PartG Art. 9 Abs. 2: Erhebung der Klage auf Ungültigerklärung der eingetragenen Partnerschaft

2. und ist die Gesamtbehörde für

1. * ...

2. ZGB Art. 78: Anhebung der Klage auf Auflösung eines Vereins wegen widerrechtlicher oder unsittlicher Zwecke

3.-4. * ...

5. ZGB Art. 885: Ermächtigung von Geldinstituten und Genossenschaften zur Annahme von Viehverpfändungen

6. * ZGB Art. 907 und 915: Bewilligung zum Betrieb des Pfandleihgewerbes sowie zum Erlass weiterer Regelungen

7. ZGB Art. 916-918: Ermächtigung von Anstalten zur Ausgabe von Pfandbriefen

8. OR Art. 246: Begehren um Vollziehung einer vom Schenker im Interesse des Kantons oder mehrerer Gemeinden gemachten Auflage

9. * OR Art. 324: Aufstellung von Normalarbeitsverträgen für einzelne Arten von Dienstverträgen und den Lehrvertrag

10. * OR Art. 325: Aufsicht über die Ausführung von Lehrverträgen mit Unmündigen und Entmündigten

11. * OR Art. 482: Bewilligung an Lagerhalter zur Ausgabe von Warenpapieren

12. * OR Art. 522 und 524: Anerkennung von Pfrundanstalten, Genehmigung der Aufnahmebedingungen und Leistungen solcher Anstalten

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