Art. 18 Gesetz über die Einführung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches
Art. 18 Gesetz über die Einführung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches
1. Der Regierungsrat bestimmt das zuständige Departement oder die zuständige Dienststelle für
1. * ZGB Art. 28c: Elektronische Überwachung
1bis. * ZGB Art. 30: Bewilligung der Namensänderungen
2. * ZGB Art. 84-86: Beaufsichtigung der nach ihrer Bestimmung mehreren Gemeinden oder dem Kanton angehörenden Stiftungen; Änderung der Organisation oder des Zweckes einer Stiftung
3. * ZGB Art. 106: Erhebung der Klage auf Ungültigerklärung einer Ehe
4. ZGB Art. 268: Aussprechung der Adoptionen
5. * ZGB Art. 378: Entgegennahme und Prüfung der Beschwerden heimatlicher Vormundschaftsbehörden
6. * ZGB Art. 660a: Bezeichnung der Gebiete mit dauernden Bodenverschiebungen
6bis. * ZGB Art. 669: Anbringung von Grenzzeichen
7. * ...
8. * ZGB Schlusstitel Art. 59 (7e): Bewilligung der Eheschliessung von Ausländern
9. * OR Art. 406c: Bewilligung und Aufsicht betreffend die berufsmässige Ehe- oder Partnerschaftsvermittlung von Personen oder an Personen im Ausland
10. * OR Art. 515: Bewilligung von Lotterie- und Ausspielgeschäften
11. * PartG Art. 9 Abs. 2: Erhebung der Klage auf Ungültigerklärung der eingetragenen Partnerschaft
2. und ist die Gesamtbehörde für
1. * ...
2. ZGB Art. 78: Anhebung der Klage auf Auflösung eines Vereins wegen widerrechtlicher oder unsittlicher Zwecke
3.-4. * ...
5. ZGB Art. 885: Ermächtigung von Geldinstituten und Genossenschaften zur Annahme von Viehverpfändungen
6. * ZGB Art. 907 und 915: Bewilligung zum Betrieb des Pfandleihgewerbes sowie zum Erlass weiterer Regelungen
7. ZGB Art. 916-918: Ermächtigung von Anstalten zur Ausgabe von Pfandbriefen
8. OR Art. 246: Begehren um Vollziehung einer vom Schenker im Interesse des Kantons oder mehrerer Gemeinden gemachten Auflage
9. * OR Art. 324: Aufstellung von Normalarbeitsverträgen für einzelne Arten von Dienstverträgen und den Lehrvertrag
10. * OR Art. 325: Aufsicht über die Ausführung von Lehrverträgen mit Unmündigen und Entmündigten
11. * OR Art. 482: Bewilligung an Lagerhalter zur Ausgabe von Warenpapieren
12. * OR Art. 522 und 524: Anerkennung von Pfrundanstalten, Genehmigung der Aufnahmebedingungen und Leistungen solcher Anstalten