190.103
CH-SH
Art. 6 Vertrag zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Bundesrepublik Deutschland über die Einbeziehung der Gemeinde Büsingen am Hochrhein in das schweizerische Zollgebiet
Zollanschluss und Anwendung schweizerischen Rechts - Sonderregelungen
Art. 6 Vertrag zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Bundesrepublik Deutschland über die Einbeziehung der Gemeinde Büsingen am Hochrhein in das schweizerische Zollgebiet
1. Die zuständige schweizerische Behörde erteilt für Büsingen die Milchverkaufsbewilligung ohne Berücksichtigung der Bedürfnisfrage.
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Zollanschluss und Anwendung schweizerischen Rechts - Allgemeine Regelung
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