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190.102 CH-SH

§ 2 Beschluss des Regierungsrates über die Erstreckung der Anwendung des Karlsruher Übereinkommens auf den Kanton Schaffhausen

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§ 2 Beschluss des Regierungsrates über die Erstreckung der Anwendung des Karlsruher Übereinkommens auf den Kanton Schaffhausen

1. Im Kanton Schaffhausen findet das Karlsruher Übereinkommen neben dem Kanton Anwendung auf Gemeinden, Zweckverbände und selbständige öffentliche Einrichtungen.

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