Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
190.102 CH-SH

Kanton Schaffhausen 190.102

3 Artikel / Bestimmungen · Schweiz · Kanton Schaffhausen
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Gesetzestext (3 Artikel)

1. Der Regierungsrat nimmt Kenntnis von der am 9. September 2002 wirksam gewordenen Erstreckung des Karlsruher Übereinkommens auf den Kanton Schaffhausen.

1. Im Kanton Schaffhausen findet das Karlsruher Übereinkommen neben dem Kanton Anwendung auf Gemeinden, Zweckverbände und selbständige öffentliche Einrichtungen.

1. Das Karlsruher Übereinkommen sowie der Beschluss über dessen Anwendungsbereich sind im Amtsblatt zu publizieren und in die kantonale Gesetzessammlung aufzunehmen.

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