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181.110 CH-SH

§ 8 Dekret über das Dienstverhältnis und die berufliche Vorsorge des Regierungsrates des Kantons Schaffhausen - Teuerungsausgleich

Berufliche Vorsorge und Ruhegehalt
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§ 8 Dekret über das Dienstverhältnis und die berufliche Vorsorge des Regierungsrates des Kantons Schaffhausen · Teuerungsausgleich

1. Der Kanton gleicht die Entwertung des Ruhegehalts gemäss dem Teuerungsausgleich auf den Löhnen der kantonalen Angestellten aus.

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