181.110
CH-SH
§ 8 Dekret über das Dienstverhältnis und die berufliche Vorsorge des Regierungsrates des Kantons Schaffhausen - Teuerungsausgleich
Berufliche Vorsorge und Ruhegehalt
§ 8 Dekret über das Dienstverhältnis und die berufliche Vorsorge des Regierungsrates des Kantons Schaffhausen · Teuerungsausgleich
1. Der Kanton gleicht die Entwertung des Ruhegehalts gemäss dem Teuerungsausgleich auf den Löhnen der kantonalen Angestellten aus.