Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
181.110 CH-SH

§ 3 Dekret über das Dienstverhältnis und die berufliche Vorsorge des Regierungsrates des Kantons Schaffhausen - Kinderzulagen und Jubiläumsgabe

Allgemeines, Besoldung und Ferien
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (13 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 3 Dekret über das Dienstverhältnis und die berufliche Vorsorge des Regierungsrates des Kantons Schaffhausen · Kinderzulagen und Jubiläumsgabe

1. Neben der Besoldung beziehen die Mitglieder des Regierungsrates die den kantonalen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gewährten Kinderzulagen.

2. Mitglieder des Regierungsrates erhalten keine Jubiläumsgabe.

← § 2 Dekret über das Dienstverhältnis und die berufliche Vorsorge des Regierungsrates des Kantons Schaffhausen Geltung des Personalgesetzes § 4 Dekret über das Dienstverhältnis und die berufliche Vorsorge des Regierungsrates des Kantons Schaffhausen →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →