181.110
CH-SH
§ 10 Dekret über das Dienstverhältnis und die berufliche Vorsorge des Regierungsrates des Kantons Schaffhausen - Amtspflichtverletzung
Berufliche Vorsorge und Ruhegehalt
§ 10 Dekret über das Dienstverhältnis und die berufliche Vorsorge des Regierungsrates des Kantons Schaffhausen · Amtspflichtverletzung
1. Ist das Ausscheiden aus dem Amt auf eine schwere Amtspflichtverletzung oder eine strafbare Handlung zurückzuführen, kann der Regierungsrat die Lohnfortzahlung und das Ruhegehalt kürzen oder deren Ausrichtung verweigern.