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181.110 CH-SH

§ 10 Dekret über das Dienstverhältnis und die berufliche Vorsorge des Regierungsrates des Kantons Schaffhausen - Amtspflichtverletzung

Berufliche Vorsorge und Ruhegehalt
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§ 10 Dekret über das Dienstverhältnis und die berufliche Vorsorge des Regierungsrates des Kantons Schaffhausen · Amtspflichtverletzung

1. Ist das Ausscheiden aus dem Amt auf eine schwere Amtspflichtverletzung oder eine strafbare Handlung zurückzuführen, kann der Regierungsrat die Lohnfortzahlung und das Ruhegehalt kürzen oder deren Ausrichtung verweigern.

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