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§ 7 Verordnung über die Zuteilung von Parkplätzen in der kantonalen Verwaltung - Schlussbestimmungen

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§ 7 Verordnung über die Zuteilung von Parkplätzen in der kantonalen Verwaltung · Schlussbestimmungen

1. Diese Verordnung tritt am 1. September 2004 in Kraft.

2. Sie ersetzt die gleichnamige Verordnung vom 11. Mai 1993. Die bisherige Parkplatzzuteilung wird aufgehoben. Das Kantonale Hochbauamt ist zuständig für die Neuverteilung der Parkplätze. Die Benutzungsordnung für Parkplätze vor dem Regierungsgebäude vom 1. November 2000 wird aufgehoben.

3. Diese Verordnung ist im Amtsblatt zu veröffentlichen und in die kantonale Gesetzessammlung aufzunehmen.

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