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180.113 CH-SH

§ 19 Verordnung über die Arbeitszeit des Staatspersonals (Arbeitszeitverordnung) - Inkrafttreten

Schlussbestimmungen
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§ 19 Arbeitszeitverordnung · Inkrafttreten

1. Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2011 in Kraft.

2. Sie ist im Amtsblatt zu veröffentlichen und in die kantonale Gesetzessammlung aufzunehmen.

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