180.113
CH-SH
§ 19 Verordnung über die Arbeitszeit des Staatspersonals (Arbeitszeitverordnung) - Inkrafttreten
Schlussbestimmungen
§ 19 Arbeitszeitverordnung · Inkrafttreten
1. Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2011 in Kraft.
2. Sie ist im Amtsblatt zu veröffentlichen und in die kantonale Gesetzessammlung aufzunehmen.