Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
180.113 CH-SH

§ 11 Verordnung über die Arbeitszeit des Staatspersonals (Arbeitszeitverordnung) - Jahresplanung und Ampelsteuerung

Jahresarbeitszeit - ...
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (18 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 11 Arbeitszeitverordnung · Jahresplanung und Ampelsteuerung

1. Die Vorgesetzten erarbeiten mit ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern auf Jahresanfang für diejenigen Bereiche eine Jahresplanung, in denen gewisse Schwankungen vorhersehbar sind.

2. Die Bewirtschaftung der Arbeitszeit während des Jahres erfolgt mit der so genannten Ampelsteuerung.

3. Es werden Warngrenzen festgelegt, bei deren Überschreitung die vorgesetzte Stelle und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gemeinsam die Arbeitszeitsituation erörtern müssen.

4. Abhängig vom aktuellen Zeitsaldo der Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern treten in der Ampelsteuerung verschiedene Phasen auf, die eine unterschiedliche Behandlung erfordern

Phase | Plussaldo | Minussaldo

--- | --- | ---

Grün | 0 bis +60 Stunden: Kompetenzbereich der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter | 0 bis -60 Stunden: Kompetenzbereich der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

Gelb | Über +60 bis +100 Stunden: Plusstunden nur in Absprache mit der vorgesetzten Stelle möglich | Über -60 bis -100 Stunden: Minusstunden nur in Absprache mit der vorgesetzten Stelle möglich

Rot | Über +100 Stunden: Massnahmen zum Abbau der Plusstunden in Absprache mit der vorgesetzten Stelle erforderlich | Über -100 Stunden: Massnahmen zum Abbau der Minusstunden in Absprache mit der vorgesetzten Stelle erforderlich

5. Während des Jahres sind auch Schwankungen über die roten Grenzen hinaus grundsätzlich möglich, verlangen jedoch zwingend ein Gespräch zwischen der vorgesetzten Stelle und Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern betreffend Abbau der Plus- oder Minusstunden.

← § 10 Arbeitszeitverordnung Verordnung über die Arbeitszeit des Staatspersonals (Arbeitszeitverordnung) - Gegenstand und Geltungsbereich § 12 Arbeitszeitverordnung →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →