§ 11 Verordnung über die Arbeitszeit des Staatspersonals (Arbeitszeitverordnung) - Jahresplanung und Ampelsteuerung
§ 11 Arbeitszeitverordnung · Jahresplanung und Ampelsteuerung
1. Die Vorgesetzten erarbeiten mit ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern auf Jahresanfang für diejenigen Bereiche eine Jahresplanung, in denen gewisse Schwankungen vorhersehbar sind.
2. Die Bewirtschaftung der Arbeitszeit während des Jahres erfolgt mit der so genannten Ampelsteuerung.
3. Es werden Warngrenzen festgelegt, bei deren Überschreitung die vorgesetzte Stelle und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gemeinsam die Arbeitszeitsituation erörtern müssen.
4. Abhängig vom aktuellen Zeitsaldo der Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern treten in der Ampelsteuerung verschiedene Phasen auf, die eine unterschiedliche Behandlung erfordern
Phase | Plussaldo | Minussaldo
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Grün | 0 bis +60 Stunden: Kompetenzbereich der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter | 0 bis -60 Stunden: Kompetenzbereich der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Gelb | Über +60 bis +100 Stunden: Plusstunden nur in Absprache mit der vorgesetzten Stelle möglich | Über -60 bis -100 Stunden: Minusstunden nur in Absprache mit der vorgesetzten Stelle möglich
Rot | Über +100 Stunden: Massnahmen zum Abbau der Plusstunden in Absprache mit der vorgesetzten Stelle erforderlich | Über -100 Stunden: Massnahmen zum Abbau der Minusstunden in Absprache mit der vorgesetzten Stelle erforderlich
5. Während des Jahres sind auch Schwankungen über die roten Grenzen hinaus grundsätzlich möglich, verlangen jedoch zwingend ein Gespräch zwischen der vorgesetzten Stelle und Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern betreffend Abbau der Plus- oder Minusstunden.