Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
180.112 CH-SH

§ 9 Verordnung über die Spesenvergütungen beim Kanton Schaffhausen (Spesenverordnung)

Schlussbestimmungen
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (9 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 9 Spesenverordnung

1. Diese Verordnung tritt auf den 1. Januar 2007 in Kraft.

2. Sie ersetzt die Verordnung vom 14. Januar 1992 über die Spesenvergütungen an das Staatspersonal.

3. Sie ist im Amtsblatt zu veröffentlichen und in die kantonale Gesetzessammlung aufzunehmen.

← § 8 Spesenverordnung Verordnung über die Spesenvergütungen beim Kanton Schaffhausen (Spesenverordnung)

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →