180.112
CH-SH
§ 9 Verordnung über die Spesenvergütungen beim Kanton Schaffhausen (Spesenverordnung)
Schlussbestimmungen
§ 9 Spesenverordnung
1. Diese Verordnung tritt auf den 1. Januar 2007 in Kraft.
2. Sie ersetzt die Verordnung vom 14. Januar 1992 über die Spesenvergütungen an das Staatspersonal.
3. Sie ist im Amtsblatt zu veröffentlichen und in die kantonale Gesetzessammlung aufzunehmen.