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§ 52 Verordnung über die Arbeitsverhältnisse des Staatspersonals (Personalverordnung) - In-Kraft-Treten

Schlussbestimmungen
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§ 52 Personalverordnung · In-Kraft-Treten

1. Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2005 in Kraft.

2. Alle mit ihr in Widerspruch stehenden Bestimmungen sind aufgehoben.

3. Sie ersetzt insbesondere die gleichlautende Verordnung vom 24. Februar 1987.

4. Vom neuen Recht redaktionell abweichende personalrechtliche Bestimmungen und Bezeichnungen in weiteren Erlassen sind bis zu einer allfälligen Anpassung im Sinne des neuen Rechtes auszulegen.

5. Diese Verordnung ist im Amtsblatt zu veröffentlichen und in die kantonale Gesetzessammlung aufzunehmen.

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