Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
180.110 CH-SH

§ 4 Dekret über die Besoldung der Richterinnen und Richter - Weitere Richterfunktionen und Entschädigungen

Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (5 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 4 Dekret über die Besoldung der Richterinnen und Richter · Weitere Richterfunktionen und Entschädigungen

1. Die Besoldungen der weiteren richterlichen Funktionen werden auf Vorschlag des Obergerichtes durch den Regierungsrat festgesetzt.

2. Für ausserordentliche richterliche Tätigkeit, die wesentlich über den nach Regelansätzen zu vergütenden Aufwand hinausgeht, setzt der Regierungsrat auf Vorschlag des Obergerichtes die Entschädigung fest.

← § 3 Dekret über die Besoldung der Richterinnen und Richter Obergericht und Kantonsgericht § 5 Dekret über die Besoldung der Richterinnen und Richter →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →