180.110
CH-SH
§ 3 Dekret über die Besoldung der Richterinnen und Richter - Teuerung
§ 3 Dekret über die Besoldung der Richterinnen und Richter · Teuerung
1. Die Besoldungen werden im gleichen Umfang an die Teuerung angepasst wie für das Staatspersonal. Der Regierungsrat passt § 2 jeweils an.