180.110
CH-SH
§ 2 Dekret über die Besoldung der Richterinnen und Richter - Ersatzrichterinnen und -richter
§ 2 Dekret über die Besoldung der Richterinnen und Richter · Ersatzrichterinnen und -richter
1. Die fallweise beschäftigten Ersatzrichterinnen und -richter erhalten folgende Vergütungen
a) Obergericht
1. * pro Sitzung (Aktenstudium und Referate inbegriffen): Fr. 374.75
2. * für ganztägige Sitzung: Fr. 579.10
3. * für Vertretung / Teilnahme bei einzelnen Geschäften, die nicht eine ordentliche Sitzung beanspruchen: Fr. 193.00
b) Kantonsgericht
1. * pro Sitzung (Aktenstudium und Referate inbegriffen): Fr. 352.00
2. * für ganztägige Sitzung: Fr. 556.30
3. * für Vertretung / Teilnahme bei einzelnen Geschäften, die nicht eine ordentliche Sitzung beanspruchen: Fr. 181.75
2. Bei besonders aufwändigen Geschäften bzw. Verfahren kann die Vergütung auf das Zweifache der Vergütung gemäss Abs. 1 erhöht werden.