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§ 2 Dekret über die Besoldung der Richterinnen und Richter - Ersatzrichterinnen und -richter

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§ 2 Dekret über die Besoldung der Richterinnen und Richter · Ersatzrichterinnen und -richter

1. Die fallweise beschäftigten Ersatzrichterinnen und -richter erhalten folgende Vergütungen

a) Obergericht

1. * pro Sitzung (Aktenstudium und Referate inbegriffen): Fr. 374.75

2. * für ganztägige Sitzung: Fr. 579.10

3. * für Vertretung / Teilnahme bei einzelnen Geschäften, die nicht eine ordentliche Sitzung beanspruchen: Fr. 193.00

b) Kantonsgericht

1. * pro Sitzung (Aktenstudium und Referate inbegriffen): Fr. 352.00

2. * für ganztägige Sitzung: Fr. 556.30

3. * für Vertretung / Teilnahme bei einzelnen Geschäften, die nicht eine ordentliche Sitzung beanspruchen: Fr. 181.75

2. Bei besonders aufwändigen Geschäften bzw. Verfahren kann die Vergütung auf das Zweifache der Vergütung gemäss Abs. 1 erhöht werden.

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