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174.100 CH-SH

Art. 7 Gesetz über den Schutz von Personendaten (Kantonales Datenschutzgesetz) - Erhebung

Allgemeine Datenschutzbestimmungen
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Art. 7 Kantonales Datenschutzgesetz · Erhebung

1. Personendaten sind in der Regel bei der betroffenen Person selbst zu erheben.

2. ...

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