173.800
CH-SH
Art. 8 Gesetz über das Anwaltswesen - Konstituierung der Aufsichtsbehörde
Aufsicht und Verfahren
Art. 8 Gesetz über das Anwaltswesen · Konstituierung der Aufsichtsbehörde
1. Die Konstituierung der Aufsichtsbehörde wird im Justizgesetz geregelt.