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Art. 8 Gesetz über das Anwaltswesen - Konstituierung der Aufsichtsbehörde

Aufsicht und Verfahren
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Art. 8 Gesetz über das Anwaltswesen · Konstituierung der Aufsichtsbehörde

1. Die Konstituierung der Aufsichtsbehörde wird im Justizgesetz geregelt.

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