173.800
CH-SH
Art. 7a Gesetz über das Anwaltswesen - Veröffentlichung
Gegenstand und Grundlagen
Art. 7a Gesetz über das Anwaltswesen · Veröffentlichung
1. Der Erwerb und der Verlust des Anwaltspatents sowie die Bewilligung der Substitution werden im Amtsblatt für den Kanton Schaffhausen veröffentlicht.