Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
173.800 CH-SH

Art. 1 Gesetz über das Anwaltswesen - Gegenstand und Geltungsbereich

Gegenstand und Grundlagen
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (18 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 1 Gesetz über das Anwaltswesen · Gegenstand und Geltungsbereich

1. Dieses Gesetz regelt den Erwerb und den Verlust des Anwaltspatents sowie die anwaltliche Prozessvertretung.

2. Es vollzieht die Bestimmungen des Bundesgesetzes über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte vom 23. Juni 2000.

Gegenstand und Geltungsbereich Art. 2 Gesetz über das Anwaltswesen →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →