Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
173.200 JG CH-SH

Art. 57e Justizgesetz (JG) - Verfahren

Weitere Rechtspflegebehörden - Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde
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Art. 57e JG · Verfahren

1. Das Verfahren richtet sich nach Art. 46 des Gesetzes über die Einführung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches.

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