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173.151 CH-SH

§ 11 Verordnung des Obergerichts über die Akzessistinnen und Akzessisten (Akzessistenverordnung) - Inkrafttreten

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§ 11 Akzessistenverordnung · Inkrafttreten

1. Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2009 in Kraft.

2. Sie ist im Amtsblatt zu veröffentlichen und in die kantonale Gesetzessammlung aufzunehmen.

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