173.122
CH-SH
§ 8 Verordnung des Obergerichts über Entschädigungen im Gerichtsverfahren (Entschädigungsverordnung) - Kostenvoranschlag
Entschädigung für Gutachten und Übersetzungen
§ 8 Entschädigungsverordnung · Kostenvoranschlag
1. Die Erteilung des Auftrages kann vom Vorliegen eines verbindlichen Kostenvoranschlages abhängig gemacht werden.