173.122
CH-SH
§ 7 Verordnung des Obergerichts über Entschädigungen im Gerichtsverfahren (Entschädigungsverordnung) - Bemessung der Entschädigung
Entschädigung für Gutachten und Übersetzungen
§ 7 Entschädigungsverordnung · Bemessung der Entschädigung
1. Sachverständige, Übersetzerinnen und Übersetzer haben Anspruch auf eine angemessene Entschädigung.