172.701
CH-SH
Art. 9 Vereinbarung zwischen dem Kanton Schaffhausen und der Stadt Schaffhausen über die Auflösung der Vereinbarung über die E-Government- und Informatikstrategie sowie den gemeinsamen Informatikbetrieb vom 9. / 16. November 2010 und über die künftige Zusammenarbeit im Informatikbereich - Inkrafttreten
Schlussbestimmungen
Art. 9 Vereinbarung zwischen dem Kanton Schaffhausen und der Stadt Schaffhausen über die Auflösung der Vereinbarung über die E-Government- und Informatikstrategie sowie den gemeinsamen Informatikbetrieb vom 9. / 16. November 2010 und über die künftige Zusammenarbeit im Informatikbereich · Inkrafttreten
1. Diese Vereinbarung tritt gleichzeitig mit der neuen gesetzlichen Grundlage für KSD und nach Eintritt der Rechtskraft des Kreditbeschlusses des Kantons für die Entschädigung des Fremdkapitalanteils der Stadt in Kraft und wird auf unbestimmte Dauer abgeschlossen.
2. Sie ist im Amtsblatt zu veröffentlichen und in die kantonale Gesetzessammlung sowie in die städtische Erlasssammlung aufzunehmen.