172.701
CH-SH
Art. 4 Vereinbarung zwischen dem Kanton Schaffhausen und der Stadt Schaffhausen über die Auflösung der Vereinbarung über die E-Government- und Informatikstrategie sowie den gemeinsamen Informatikbetrieb vom 9. / 16. November 2010 und über die künftige Zusammenarbeit im Informatikbereich - Grundsatz
Absichtserklärungen zur künftigen IT-Zusammenarbeit
Art. 4 Vereinbarung zwischen dem Kanton Schaffhausen und der Stadt Schaffhausen über die Auflösung der Vereinbarung über die E-Government- und Informatikstrategie sowie den gemeinsamen Informatikbetrieb vom 9. / 16. November 2010 und über die künftige Zusammenarbeit im Informatikbereich · Grundsatz
1. Der Kanton und die Stadt streben eine langfristige Fortsetzung der Zusammenarbeit im Informatik-Bereich an. Damit sollen Synergien genutzt, entsprechende Kosteneinsparungen erreicht und Schnittstellenproblematiken zwischen Informatikprodukten des Kantons und der Stadt sowie auch der anderen Schaffhauser Gemeinden minimiert werden.
← Art. 3 Vereinbarung zwischen dem Kanton Schaffhausen und der Stadt Schaffhausen über die Auflösung der Vereinbarung über die E-Government- und Informatikstrategie sowie den gemeinsamen Informatikbetrieb vom 9. / 16. November 2010 und über die künftige Zusammenarbeit im Informatikbereich
Präambel
Art. 5 Vereinbarung zwischen dem Kanton Schaffhausen und der Stadt Schaffhausen über die Auflösung der Vereinbarung über die E-Government- und Informatikstrategie sowie den gemeinsamen Informatikbetrieb vom 9. / 16. November 2010 und über die künftige Zusammenarbeit im Informatikbereich →