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172.701 CH-SH

Art. 2 Vereinbarung zwischen dem Kanton Schaffhausen und der Stadt Schaffhausen über die Auflösung der Vereinbarung über die E-Government- und Informatikstrategie sowie den gemeinsamen Informatikbetrieb vom 9. / 16. November 2010 und über die künftige Zusammenarbeit im Informatikbereich - Übergang der Rechte und Pflichten

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Art. 2 Vereinbarung zwischen dem Kanton Schaffhausen und der Stadt Schaffhausen über die Auflösung der Vereinbarung über die E-Government- und Informatikstrategie sowie den gemeinsamen Informatikbetrieb vom 9. / 16. November 2010 und über die künftige Zusammenarbeit im Informatikbereich · Übergang der Rechte und Pflichten

1. Sämtliche Rechte und Pflichten und damit auch alle im Gesamteigentum des Kantons und der Stadt stehenden Vermögenswerte der KSD gehen mit Inkrafttreten der neuen gesetzlichen Grundlage für KSD auf die entsprechende unselbständige kantonale Anstalt über.

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