Art. 8 Gesetz über die Informatik Schaffhausen (ITSH-Gesetz, ITSHG) - Aufgaben der Verwaltungskommission
Art. 8 ITSH-Gesetz, ITSHG · Aufgaben der Verwaltungskommission
1. Die Verwaltungskommission ist das oberste leitende Organ der ITSH. Sie ist für die strategische Führung der ITSH verantwortlich und hat folgende Aufgaben
1. Zuhanden des Regierungsrats
a) Verabschiedung der Eignerstrategie
b) Verabschiedung Budget, Jahresrechnung und des Jahresberichts
c) Antrag auf Anstellung der Geschäftsführerin oder des Geschäftsführers
2. In eigener Kompetenz
d) Festlegung der Unternehmensstrategie sowie der Unternehmensziele
e) Festlegung der Managementgrundsätze
f) Festlegung des Rechnungslegungsstandards
g) Konstituierung und Festlegung der eigenen Organisation
h) Anstellung der Mitglieder der Geschäftsleitung
i) Controlling und Aufsicht über die Unternehmensführung
j) Bestellung des Security Board
k) Genehmigung des IT-Servicekatalogs
l) Beschluss über neue Ausgaben bis Fr. 75'000.00 sowie wiederkehrende Ausgaben bis Fr. 15'000.00
m) Genehmigung von Vergaben, wenn der Schwellenwert für offene Ausschreibungen erreicht ist
n) Beschluss über neue einmalige bzw. neue wiederkehrende Ausgaben im Zusammenhang mit verbindlichen, über Leistungsvereinbarungen abgesicherte Kundenbestellungen mit einem Auftragswert von mehr als Fr. 500'000.00, wenn die Ausgaben durch Einnahmen gedeckt sind
o) Kenntnisnahme von Leistungsvereinbarungen mit den Kunden (SLA)
p) Erlass des Geschäfts- und Rechnungslegungsreglements