172.700
ITSHG
CH-SH
Art. 7 Gesetz über die Informatik Schaffhausen (ITSH-Gesetz, ITSHG) - Verwaltungskommission
Behörden und Organisation
Art. 7 ITSH-Gesetz, ITSHG · Verwaltungskommission
1. Die Verwaltungskommission wird für eine Amtsdauer von vier Jahren gewählt und besteht aus fünf Mitgliedern: der Präsidentin oder dem Präsidenten sowie vier weiteren Mitgliedern, welche sich durch besondere fachliche Eignung auszeichnen. Eine Wiederwahl ist möglich.