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172.700 ITSHG CH-SH

Art. 7 Gesetz über die Informatik Schaffhausen (ITSH-Gesetz, ITSHG) - Verwaltungskommission

Behörden und Organisation
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Art. 7 ITSH-Gesetz, ITSHG · Verwaltungskommission

1. Die Verwaltungskommission wird für eine Amtsdauer von vier Jahren gewählt und besteht aus fünf Mitgliedern: der Präsidentin oder dem Präsidenten sowie vier weiteren Mitgliedern, welche sich durch besondere fachliche Eignung auszeichnen. Eine Wiederwahl ist möglich.

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