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172.700 ITSHG CH-SH

Art. 27 Gesetz über die Informatik Schaffhausen (ITSH-Gesetz, ITSHG) - Vertragsübernahme

Schlussbestimmungen
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Art. 27 ITSH-Gesetz, ITSHG · Vertragsübernahme

1. Die Übernahme des städtischen Anteils stellt eine Universalsukzession dar. Die bisherigen Vertrags- und Kundenverhältnisse werden weitergeführt. Die Leistungsvereinbarungen mit den Gemeinden werden beibehalten.

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