172.700
ITSHG
CH-SH
Art. 27 Gesetz über die Informatik Schaffhausen (ITSH-Gesetz, ITSHG) - Vertragsübernahme
Schlussbestimmungen
Art. 27 ITSH-Gesetz, ITSHG · Vertragsübernahme
1. Die Übernahme des städtischen Anteils stellt eine Universalsukzession dar. Die bisherigen Vertrags- und Kundenverhältnisse werden weitergeführt. Die Leistungsvereinbarungen mit den Gemeinden werden beibehalten.