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172.700 ITSHG CH-SH

Art. 19 Gesetz über die Informatik Schaffhausen (ITSH-Gesetz, ITSHG) - Schwankungsreserve

Rechnungslegung und Finanzierung
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Art. 19 ITSH-Gesetz, ITSHG · Schwankungsreserve

1. Allfällige Gewinne werden in eine Schwankungsreserve eingelegt, um Defizitausgleiche durch den Kanton als Eigner zu vermeiden.

2. Der Regierungsrat legt eine Limite fest, ab welcher zwingend eine Preisanpassung erfolgen muss.

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