172.700
ITSHG
CH-SH
Art. 19 Gesetz über die Informatik Schaffhausen (ITSH-Gesetz, ITSHG) - Schwankungsreserve
Rechnungslegung und Finanzierung
Art. 19 ITSH-Gesetz, ITSHG · Schwankungsreserve
1. Allfällige Gewinne werden in eine Schwankungsreserve eingelegt, um Defizitausgleiche durch den Kanton als Eigner zu vermeiden.
2. Der Regierungsrat legt eine Limite fest, ab welcher zwingend eine Preisanpassung erfolgen muss.