172.700
ITSHG
CH-SH
Art. 18 Gesetz über die Informatik Schaffhausen (ITSH-Gesetz, ITSHG) - Finanzierung
Rechnungslegung und Finanzierung
Art. 18 ITSH-Gesetz, ITSHG · Finanzierung
1. Die ITSH finanziert sich über Darlehen vom Kanton.
2. Die ITSH verrechnet ihre Dienstleistungen den Kundinnen und Kunden und finanziert damit ihren Betrieb inklusive Amortisationen von Investitionen.