Art. 17 Gesetz über die Informatik Schaffhausen (ITSH-Gesetz, ITSHG) - Buchführung
Art. 17 ITSH-Gesetz, ITSHG · Buchführung
1. Die ITSH ist eine unselbständige öffentlich-rechtliche Anstalt des kantonalen Rechts, deren Rechnungslegung nach allgemeinen, anerkannten Standards erfolgt. Der entsprechende Standard wird von der Verwaltungskommission im Rechnungslegungsreglement festgelegt.
2. Die ITSH wird unter Spezialverwaltungen in der Staatsrechnung aufgeführt. Sie ist von der Konsolidierungspflicht gemäss Art. 32 Abs. 1 des Finanzhaushaltsgesetzes ausgenommen.
3. Die ITSH führt eine eigene transparente Buchhaltung mit eigener Rechnung, inkl. Anlagebuchhaltung und Kosten- / Leistungsrechnung nach den branchenüblichen kaufmännischen Grundsätzen.
4. Die Jahresrechnung, bestehend aus Erfolgsrechnung, Bilanz und Anhang, ist gemäss den Vorschriften des festgelegten Rechnungslegungsstandards aufzustellen.
5. Die Einzelheiten werden im Rechnungslegungsreglement festgelegt.