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Art. 12 Gesetz über die Informatik Schaffhausen (ITSH-Gesetz, ITSHG) - Aufgaben der IT-Kommission

Behörden und Organisation
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Art. 12 ITSH-Gesetz, ITSHG · Aufgaben der IT-Kommission

1. Die IT-Kommission ist bestrebt, die Informatikdienstleistungen im Kanton und den kantonalen Gemeinden zu fördern, einheitlich zu beschaffen und soweit als möglich zu vereinheitlichen, insbesondere durch gemeinsame Festlegung von IT-Standard- und Basisservices für den Kanton und die kantonalen Gemeinden.

2. Bei der Festlegung der IT-Standardservices soll ein möglichst flächendeckender Einsatz bei allen Bestellern im Einklang mit der IT-Architektur und der IT-Security angestrebt werden. Die IT-Standardservices werden in den IT-Servicekatalog übernommen.

3. Die IT-Kommission legt gemeinsame Projekte, insbesondere Innovations-, Digitalisierungs- und E-Governmentprojekte und deren Finanzierung im Rahmen der durch die Besteller genehmigten Kredite fest.

4. Die IT-Kommission vertritt die Interessen der Kundschaft gegenüber der ITSH, überprüft das Kalkulationsprinzip der Standardservices und die Stundenansätze, und sorgt für einen Austausch der Besteller mit der ITSH.

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