172.700
ITSHG
CH-SH
Art. 1 Gesetz über die Informatik Schaffhausen (ITSH-Gesetz, ITSHG) - Rechtsform
Allgemeines
Art. 1 ITSH-Gesetz, ITSHG · Rechtsform
1. Unter dem Namen «Informatik Schaffhausen» (ITSH) besteht eine unselbständige öffentlich-rechtliche Anstalt des Kantons zur Erbringung von Dienstleistungen im Informatikwesen.
2. Die ITSH führt eine eigene Rechnung und ist partei- und prozessfähig.