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172.700 ITSHG CH-SH

Art. 1 Gesetz über die Informatik Schaffhausen (ITSH-Gesetz, ITSHG) - Rechtsform

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Art. 1 ITSH-Gesetz, ITSHG · Rechtsform

1. Unter dem Namen «Informatik Schaffhausen» (ITSH) besteht eine unselbständige öffentlich-rechtliche Anstalt des Kantons zur Erbringung von Dienstleistungen im Informatikwesen.

2. Die ITSH führt eine eigene Rechnung und ist partei- und prozessfähig.

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