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§ 4 Verordnung über das Staatsarchiv und die Archivierung der Verwaltungsakten (Archivverordnung) - Verantwortliche Person

Registraturen der Dienststellen und Anstalten
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§ 4 Archivverordnung · Verantwortliche Person

1. Die Dienststellen und Anstalten bezeichnen eine für die Registratur verantwortliche Person.

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