172.301
CH-SH
§ 4 Verordnung über das Staatsarchiv und die Archivierung der Verwaltungsakten (Archivverordnung) - Verantwortliche Person
Registraturen der Dienststellen und Anstalten
§ 4 Archivverordnung · Verantwortliche Person
1. Die Dienststellen und Anstalten bezeichnen eine für die Registratur verantwortliche Person.