172.301
CH-SH
§ 23 Verordnung über das Staatsarchiv und die Archivierung der Verwaltungsakten (Archivverordnung) - Inkrafttreten
Schlussbestimmungen
§ 23 Archivverordnung · Inkrafttreten
1. Diese Verordnung tritt am 15. Februar 1994 in Kraft.
2. Sie ist im Amtsblatt zu veröffentlichen und in die kantonale Gesetzessammlung aufzunehmen.