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§ 23 Verordnung über das Staatsarchiv und die Archivierung der Verwaltungsakten (Archivverordnung) - Inkrafttreten

Schlussbestimmungen
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§ 23 Archivverordnung · Inkrafttreten

1. Diese Verordnung tritt am 15. Februar 1994 in Kraft.

2. Sie ist im Amtsblatt zu veröffentlichen und in die kantonale Gesetzessammlung aufzunehmen.

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