§ 13 Verordnung über das Staatsarchiv und die Archivierung der Verwaltungsakten (Archivverordnung) - Aufgaben
§ 13 Archivverordnung · Aufgaben
1. Das Staatsarchiv erfüllt die folgenden Aufgaben
a) Es sammelt und sichert die aus der Tätigkeit der Behörden, Dienststellen, selbständigen und unselbständigen Anstalten des Kantons sowie der Gerichte hervorgegangenen Verwaltungsakten von dauerndem Wert
b) es sammelt in Ergänzung dazu und in Abstimmung mit den Archiven der Gemeinden und den öffentlichen Bibliotheken auch wichtiges nichtbehördliches Quellenmaterial zur Geschichte des Kantons Schaffhausen, seiner Gemeinden sowie seiner Bürgerinnen und Bürger und Einwohnerinnen und Einwohner
c) es erschliesst seine Bestände durch die nötigen Hilfsmittel (Findbücher, Kataloge, Handbibliothek) und Einrichtungen
d) es erteilt aufgrund seiner Bestände und im Rahmen seiner personellen Möglichkeiten Auskünfte und erstattet Gutachten
e) es berät und unterstützt die Dienststellen und Anstalten bei der Erstellung der Registraturpläne und der Führung der Registraturen
f) es fördert das Verständnis für die Geschichte des Kantons und für die Erhaltung von historisch wichtigen Dokumenten durch eigene Forschungs- und Informationstätigkeit und durch die Unterstützung der Forschungstätigkeit Dritter