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172.301 CH-SH

§ 10 Verordnung über das Staatsarchiv und die Archivierung der Verwaltungsakten (Archivverordnung) - Weitere Ablieferungspflichten

Akten des Regierungsrates und des Grossen Rates
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§ 10 Archivverordnung · Weitere Ablieferungspflichten

1. Die Departemente, Dienststellen und Anstalten sind dafür besorgt, dass von den folgenden Dokumenten ein Exemplar der Staatskanzlei abgegeben wird

a) Verträge und Vereinbarungen

b) Konzessionen

c) Rechtsgutachten

d) Verwaltungsgerichtsentscheide

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