Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
172.202 VERV CH-SH

Art. 6 Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr in Verfahren vor Verwaltungsbehörden (VERV) - Zertifikat

Eingaben an eine Behörde
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (12 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 6 VERV · Zertifikat

1. Ist das qualifizierte Zertifikat mit dem Signaturprüfschlüssel weder im Verzeichnis der anerkannten Anbieter gemäss ZertES aufgeführt noch auf der von der Behörde verwendeten Zustellplattform zugänglich, so muss es der Sendung beigefügt werden.

← Art. 5 VERV Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr in Verfahren vor Verwaltungsbehörden (VERV) - Gegenstand und Geltungsbereich Art. 7 VERV →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →