Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
172.202 VERV CH-SH

Art. 4 Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr in Verfahren vor Verwaltungsbehörden (VERV) - Format

Allgemeine Bestimmungen
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (12 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 4 VERV · Format

1. Eingaben müssen im Format PDF oder PDF/A übermittelt werden.

2. Die Behörde kann die Formatgrösse von Eingaben beschränken und bei Bedarf verlangen, dass Eingaben oder Beilagen in Papierform nachgereicht werden.

← Art. 3 VERV Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr in Verfahren vor Verwaltungsbehörden (VERV) - Gegenstand und Geltungsbereich Art. 5 VERV →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →