172.202
VERV
CH-SH
Art. 1 Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr in Verfahren vor Verwaltungsbehörden (VERV) - Gegenstand und Geltungsbereich
Allgemeine Bestimmungen
Art. 1 VERV · Gegenstand und Geltungsbereich
1. Diese Verordnung regelt den elektronischen Verkehr, insbesondere die Anforderungen an die elektronischen Eingaben Dritter sowie an die Mitteilungen der Behörden im Verfahren vor Verwaltungsbehörden des Kantons und der Gemeinden gemäss Art. 1 des Verwaltungsrechtspflegegesetzes (VRG).
2. ...