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172.201 CH-SH

§ 16 Verordnung über die Gebühren im kantonalen Verwaltungsverfahren (Verwaltungsgebührenverordnung) - Aufhebung bisherigen Rechts

Schlussbestimmungen
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§ 16 Verwaltungsgebührenverordnung · Aufhebung bisherigen Rechts

1. Durch diese Verordnung wird die Verordnung des Regierungsrates über die Erhebung von Staatsgebühren im Rekurs- und Beschwerdeverfahren vor dem Regierungsrat und seinen Direktionen vom 20. September 1965 aufgehoben.

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