172.201
CH-SH
§ 16 Verordnung über die Gebühren im kantonalen Verwaltungsverfahren (Verwaltungsgebührenverordnung) - Aufhebung bisherigen Rechts
Schlussbestimmungen
§ 16 Verwaltungsgebührenverordnung · Aufhebung bisherigen Rechts
1. Durch diese Verordnung wird die Verordnung des Regierungsrates über die Erhebung von Staatsgebühren im Rekurs- und Beschwerdeverfahren vor dem Regierungsrat und seinen Direktionen vom 20. September 1965 aufgehoben.