172.201
CH-SH
§ 15 Verordnung über die Gebühren im kantonalen Verwaltungsverfahren (Verwaltungsgebührenverordnung) - Fotokopien
Allgemeiner Gebührentarif
§ 15 Verwaltungsgebührenverordnung · Fotokopien
1. Für Fotokopien von Verfügungen, Entscheiden oder Aktenstücken werden pro Fotokopie Fr. 2.00, im Minimum Fr. 10.00 erhoben.
2. Bei Auflagen von über 30 Kopien wird eine Grundgebühr von Fr. 30.00 sowie zuzüglich Fr. 1.00 pro Fotokopie erhoben.