172.103
CH-SH
§ 14 Verordnung über Sofortmassnahmen zur Bewältigung der Coronavirus-Krise - Inkrafttreten
Schlussbestimmung
§ 14 Verordnung über Sofortmassnahmen zur Bewältigung der Coronavirus-Krise · Inkrafttreten
1. Diese Verordnung tritt am 25. März 2020 in Kraft.
2. Sie wird dem Kantonsrat zur Genehmigung unterbreitet.
3. Sie ist im Amtsblatt zu veröffentlichen und in die kantonale Gesetzessammlung aufzunehmen.