Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
172.103 CH-SH

§ 12 Verordnung über Sofortmassnahmen zur Bewältigung der Coronavirus-Krise - Verfahren für die Gewährung von Massnahmen zur Erhaltung der Vielfalt im Sportbereich

Unterstützungsmassnahmen
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (14 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 12 Verordnung über Sofortmassnahmen zur Bewältigung der Coronavirus-Krise · Verfahren für die Gewährung von Massnahmen zur Erhaltung der Vielfalt im Sportbereich

1. Gesuche sind beim Erziehungsdepartment einzureichen. Dieses prüft die Gesuche und unterbreitet sie dem Regierungsrat zum Entscheid.

← § 11 Verordnung über Sofortmassnahmen zur Bewältigung der Coronavirus-Krise Gegenstand und Zweck § 13 Verordnung über Sofortmassnahmen zur Bewältigung der Coronavirus-Krise →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →