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172.103 CH-SH

§ 10 Verordnung über Sofortmassnahmen zur Bewältigung der Coronavirus-Krise - Verfahren für die Gewährung von Massnahmen zur Erhaltung der kulturellen Vielfalt

Unterstützungsmassnahmen
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§ 10 Verordnung über Sofortmassnahmen zur Bewältigung der Coronavirus-Krise · Verfahren für die Gewährung von Massnahmen zur Erhaltung der kulturellen Vielfalt

1. Gesuche sind beim Erziehungsdepartment einzureichen. Dieses prüft die Gesuche und unterbreitet sie dem Regierungsrat zum Entscheid.

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